- der Grundstücksauswahl,
- Erhebungen und Gesprächen bei den Behörden über die Bebaubarkeit,
- der Bauplanung von der ersten Skizze bis zum Detail,
- Ausschreibung und Ermittlung der preisgünstigsten bzw. fachkompetentesten Firmen,
- Veranlassung, Koordinierung und Überwachung der Baudurchführung,
- Planungs- und Baustellenkoordination lt. Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
Folgende Leistungen bietet Ihnen das Planungsbüro Schaufler:
- Entwurf, ist die Lösung der Bauaufgabe auf Grund des genehmigten Vorentwurfes in solcher Durcharbeitung, dass Sie ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann.
- Einreichung, ist die für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen, Verhandlungen mit den Behörden, Zeichnungen und Schriftstücke.
- Energieausweis, dies ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Kurz gesagt, wieviel Heizenergie, benötigt bzw. verbraucht Ihr Eigenheim.
- Polier- und Detailplanung, beinhalten die baureife Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Planes.
- Ausschreibung, ist die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse und Massenberechnungen, die Schätzung der Herstellungskosten auf Grund der ortsüblichen Richtpreise.
- Bauleitung, wir übernehmen für sie auch die Leitung der Baustelle. Wir Planen und organisieren die Termine der Professionisten vom Erdbau über Baumeister bis hin zur Gartengestaltung. Somit haben Sie einen Ansprechpartner der Sie in der stressigsten Zeit entlastet, und Sie haben Zeit für die wesentlichen Entscheidungen für Ihr neues Traumhaus.
- Technische und geschäftliche Leitung der Bauausführung, d.h. die Beratung und Vertretung des Bauherrn, Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Durchführung der Anbotsausschreibung und Überprüfung der eingelangten Angebote, Vergabe der Lieferungen und Leistungen mit Ausarbeitung der Verträge, Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes, Prüfung der Schlußrechnungen.
- Örtliche Bauaufsicht, d. h. die örtliche Überwachung der Herstellung des Werkes, die örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen, die Überwachung der Übereinstimmung mit Plänen, Angaben und Anweisungen des Planers, die Einhaltung der technischen Regeln, der behördlichen Vorschreibungen und des Zeitplanes, die direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen, die Abnahme von Teilleistungen, Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen, Führung des Baubuches, Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit, Schlußabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung.
- Planungs- & Baustellenkoordinator, gerne übernehmen wir auch die Planung & Überwachung der Sicherheit auf Ihrer Baustelle. Damit Ihre Heim von Anfang an, ein sicheres Zuhause ist.
- Brandschutzpläne, sind Grundrisspläne von Gebäude(-komplexen), der alle maßgeblichen Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege darstellt.
- Bestandspläne, sind Grundrisspläne von bestehen Gebäuden von den es keine vernünftigen Pläne gibt. Der Bestandsplan dient einerseits zur Darstellung der aktuellen Situation (z. B. als Leitungsdokumentation) oder als Grundlage zur Planung von Neu- oder Umbauten.Bestandspläne sind aber auch Pläne von Häusern und Wohnungen die zum Zweck der Bestandserfassung nach örtlichem Aufmass erstellt werden. Diese Pläne werden für u.a. Modernierungsplanungen als Grundlage genutzt, sowie bei der Umwandlung in Eigentum (Abgeschlossenheitsbescheinigung).
Bauordnungen und Gesetze
- Oö. Bauordnung (Oö. BauO): Bauverfahren (Bauplatz und Baubewilligung, wer ist Nachbar, Anliegerleistungen)
- Oö. Bautechnikgesetz (Oö.BauTG): Bautechnischen Mindestanforderungen an Gebäude und Abstandsvorschriften
- Oö. Bautechnikverordnung (Oö.BauTV ): Bautechnischen Mindestanforderungen an Gebäude und Abstandsvorschriften