- Du sollst vor dem Grundankauf prüfen, ob das Grundstück lastenfrei ist.
- Du sollst beim Gemeindeamt Einschau in den Flächenwidmungsplan und – falls vorhanden – in den Bebauungsplan halten.
- Du sollst darauf achten, ob außer der Baubewilligung noch sonstige Bewilligungen (z.B. Naturschutz, Forst- oder Wasserrecht) für das Bauvorhaben erforderlich sind.
- Du sollst für das Grundstück um die erforderliche Bauplatzbewilligung ansuchen.
- Du sollst zeitgerecht beim zuständigen Gemeindeamt (Bauabteilung) deine Bauabsichten (ev. mit Vorentwurf) bekannt geben und dich beraten lassen.
- Du sollst die Baupläne von einem befugten Planverfasser erstellen lassen.
- Du sollst mit den Nachbarn rechtzeitig über dein Bauvorhaben reden und zur Verfahrensvereinfachung die Zustimmung der Nachbarn nach Möglichkeit einholen.
- Du sollst die Baupläne (möglichst mit Unterschrift der Nachbarn) möglichst rasch beim Gemeindeamt einreichen, damit nicht unnütze Zeit vertan wird.
- Du sollst erst nach Rechtskraft der Baubewilligung (Bauanzeige) mit der Bauausführung beginnen. Merke: Die Baubewilligung erlischt, wenn mit der Bauausführung nicht binnen 3 Jahren ab Rechtskraft begonnen bzw. der Bau in der Folge nicht binnen 5 Jahren fertiggestellt ist (sonst: um Verlängerung ansuchen!).
- Du sollst die Fertigstellung des Baues (aber wirklich erst nach “Fertigstellung”) der Baubehörde (= Gemeinde) anzeigen und darfst erst nach dieser Anzeige das Gebäude benutzen.